23.04.2024
Rechtliche Informationen für Ärzte
Seit dem Jahre 2018 ist ein neues
Patientenrechtegesetz
in Kraft getreten. Es stellt das Verhältnis zwischen dem behandelnden Arzt einerseits und dem Patienten
andererseits auf eine neue rechtliche Grundlage. Die Rechte der Patienten und die
Pflichten der Ärzte
sind nun in einer zusammengefassten rechtlichen Regelung leicht nachlesbar.
Über das Patientenrechtegesetz gibt es viele Informationen im Internet, zum einen die Aufklärung des Ministeriums
für Gesundheit, zum anderen die direkte anwaltliche Beratung zum
Arztrecht
durch die Patientenbeauftragten der Krankenhäuser, der für alle Patienten ansprechbar ist. Auch die Ärztekammern
erteilen Hinweise für Ärzte und Patienten.
Inzwischen haben sich eine Reihe von Patientenanwälten auch auf die Rechte der Geschädigten konzentriert und
sorgen dafür, dass diese vor Gericht wahrgenommen werden. Die ärztlichen Regelungen des
Standesrechts
und zur Einhaltung der Rechte der Patienten können im übrigen jederzeit im Internet eingesehen werden. Die
Ärztekammer ist der Vertreter der Ärzte einerseits, aber auch der Anwalt der Patienteninteressen kann die Rechte
der Patienten wahrnehmen und vertreten.
Das Behandlungsverhältnis
Auf lokaler Ebene geht es in erster Linie um die Einhaltung der Rechte und Pflichten im Rahmen des
Behandlungsverhältnisses
einerseits zwischen Patient und Krankenhaus und andererseits zwischen Patient und Arzt. Die standesrechtlichen
Regelungen dazu sind den meisten Behandlern bekannt, sie erfassen auch Behandlungsfehler und den
Schadenersatz
wegen Falschbehandlung in Deutschland.
Das neue Arztrecht
Die auf der Grundlage eines festgestellten Ärztepfuschs entstehenden Schmerzensgeldansprüche stellen die
Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens vor der Schlichtungsstelle oder einem Gericht dar. Am Ende
können Schmerzensgeld oder die Kosten einer Alternativbehandlung verlangt werden.
Ärzte und Patienten haben auch die Möglichkeit, gemeinsam eine Stelle der Patientenberatung aufzusuchen, um die
medizinischen Fehler aufzuklären und eine frühzeitige Möglichkeit zu bieten, die Interessen beider Seiten
angemessen zu vertreten.