2.05.2023

Die verschiedenen Arten des Inkasso

Viele Gläubiger haben mit diesem Verfahren sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Kooperation mit branchenüblichen Auskunfteien ermöglichte einen Wissenstransfer, der den Buchhaltungsabteilungen der Unternehmen mehr Kenntnisse in der gesamten Forderungsbearbeitung brachte. Mitarbeiter des beauftragten Anwaltsbüros und die betroffenen Mitarbeiter der Inkassounternehmen überwachten den Forderungseinzug wechselseitig und bekamen so einen Einblick in die jeweiligen Maßnahmenkataloge.
Buchhalterisch sind Haupt- und Unterkonten für die Darstellung der Hauptforderung und der im Inkassoauftrag aufgegebenen bisherigen Verzugskosten des Auftraggebers für vorgerichtliche Mahnungen, Ermittlungen, Zinsen, Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zu errichten und fortzuführen. Das gilt auch für die ab Auftragserteilung anfallenden Kosten, die Inkassovergütungen und Auslagen für Ermittlungen, Rechtsanwälte, Gerichte und Gerichtsvollzieher. Die letztgenannten Kosten und Auslagen sind mit Ausnahme von Erfolgshonoraren als Verzugsschaden des Auftraggebers immer im Zusammenhang mit den im Inkassoauftrag übergebenen Forderungen gegenüber dem Schuldner darzustellen und gesondert abzurechnen.

Provision
Die Inkassokosten einschließlich Erfolgsprovision und Auslagen sind in gesonderten Konten in Bezug auf den Auftraggeber zu buchen und zwar mit ihrer Entstehung. Die Buchung bildet die Basis des entsprechenden Anspruchs des Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber und damit zugleich Basis des Verzugsschadensersatzanspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Zahlungseingänge auf diese Kosten und Auslagen sind zeitnah zu buchen.
Fremdgelder, also jede Zahlung des Schuldners, müssen auf einem weiteren besonderen Konto mit dem Eingang und hinsichtlich der Verwendung gebucht werden. Hinsichtlich aller Zahlungen besteht ein Anspruch des Gläubigers, dem der Schadensersatzanspruch dem zahlungsunwilligen Kunden gegenüber stehen kann. Liegen die Voraussetzungen vor, kann eine Aufrechnung erfolgen, mit der Folge, dass in Höhe dieser Ansprüche eine Umbuchung auf das Konto erfolgt.
Auf Seiten der auf Forderungseinzug spezialisierten Anwälte gab es zunächst Einwände gegen die Kooperation. Da aus Gründen des Schuldnerschutzes die Inkassounternehmen keine Details über den Grund der jeweiligen Forderung erfahren sollen, weshalb auf den anwaltlichen Mahnschreiben nur die Forderung als solche genannt wird, fürchten viele Schuldner, dass die Gläubiger zielführende und effektive Maßnahmen gegenüber den säumigen Zahlern durchführen könnte. Und in der Tat erwiesen sich diese Befürchtungen als begründet, was der Sinn der Maßnahme war. Den Schuldnern ist in der Regel zügig klar, dass eine Forderung besteht, und dass auf diese auch eine Zahlung erfolgen muss.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die Verkäufer und Gläubiger alle Zahlungspflichtigen schriftlich darüber informierten, dass das Inkasso erfolgen wird und eventuell an ein anderes Rechtsanwaltsbüro übergeben wird. Bereits diese Androhung hat freiwillige Zahlungen zur Folge und macht die gerichtliche Titulierung der Forderung überflüssig.

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